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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1616

Wozu darf der Angelfischer seinen Fang nur verwenden?

Anur für den Eigenbedarf bei Beachtung der Mindestmaße und Schonzeiten · richtig
Bzum Eigenbedarf und nicht kommerziellen Verkauf unter Beachtung der Mindestmaße und Schonzeiten
Czum Eigenbedarf und zum Besatz anderer fischereilich bewirtschafteter Gewässer
Warum · KI-ErklärungAls Angelfischer darfst du gefangene Fische ausschließlich für deinen eigenen Bedarf verwerten, sofern sie die vorgeschriebenen Mindestmaße einhalten und nicht geschont sind. Ein Verkauf oder das Einsetzen des Fangs in andere Gewässer ist rechtlich untersagt. Damit wird sichergestellt, dass die Angelfischerei keinen gewerblichen Zwecken dient und Gewässerökosysteme geschützt bleiben.