Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aland in Sachsen folgendes Mindestmaß:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für den Aland laut Sächsischer Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 20 cm. Kleinere Exemplare gelten als untermaßig und müssen schonend zurückgesetzt werden, um den Bestand der Art zu sichern.