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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1583

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat der Aland in Sachsen folgendes Mindestmaß:

A30 cm
B35 cm
C20 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt für den Aland laut Sächsischer Fischereiverordnung ein gesetzliches Mindestmaß von 20 cm. Kleinere Exemplare gelten als untermaßig und müssen schonend zurückgesetzt werden, um den Bestand der Art zu sichern.