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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1579

Welcher Köder darf nicht zum Beködern von Angelhaken verwendet werden?

ALarven von Bremsen
BLarven von Stubenfliegen
CLarven von Libellen · richtig
Warum · KI-ErklärungLibellen und ihre Entwicklungsstadien stehen unter strengem Naturschutz. Daher ist es gesetzlich verboten, Libellenlarven der Natur zu entnehmen und als Angelköder zu verwenden. Fliegenmaden hingegen unterliegen keinen solchen Schutzbestimmungen und sind als Köder erlaubt.