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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1565

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Quappe in Sachsen folgende Schonzeit:

Aganzjährig geschont, außer in der Elbe, der Vereinigten Mulde und in der Weißen Elster · richtig
Bkeine
C30. Juni - 30. September
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Quappe zum Schutz ihrer Bestände grundsätzlich das ganze Jahr über geschont. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte große Gewässer wie die Elbe, die Vereinigte Mulde und die Weiße Elster, in denen ein Beangeln unter Einhaltung gesonderter Regelungen möglich ist.