Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Quappe in Sachsen folgende Schonzeit:
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Quappe zum Schutz ihrer Bestände grundsätzlich das ganze Jahr über geschont. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte große Gewässer wie die Elbe, die Vereinigte Mulde und die Weiße Elster, in denen ein Beangeln unter Einhaltung gesonderter Regelungen möglich ist.