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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1561

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung hat die Barbe in Sachsen folgende Schonzeit:

A15. April - 30. Juni · richtig
B01. Juni - 30. September
Ckeine
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen ist die Schonzeit für die Barbe in der Sächsischen Fischereiverordnung gesetzlich auf den Zeitraum vom 15. April bis zum 30. Juni festgelegt. Diese Frist schützt die Fische während ihrer Laichzeit im Frühjahr und Frühsommer, damit sie sich ungestört fortpflanzen können.