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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1528

Was ist das Besondere am Jugendfischereischein?

Aer gilt nur, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers oder bei Nachweis einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einem Fischereiverein · richtig
Ber gestattet den Gebrauch nur einer Handangel
Cer gilt nur, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Warum · KI-ErklärungMit dem Jugendfischereischein darfst du grundsätzlich nur angeln, wenn dich ein volljähriger Inhaber eines Fischereischeins begleitet. Eine Ausnahme gilt, wenn du eine mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Anglerverein nachweisen kannst. Die Begleitperson muss dabei nicht zwingend ein Erziehungsberechtigter sein, sondern vor allem die fischereiliche Qualifikation besitzen.