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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1531

Was kann in Schonbezirken beschränkt oder verboten werden?

Adas Fällen von Bäumen am Ufer
Bdas Betreten des Ufers
Cdas Angeln · richtig
Warum · KI-ErklärungSchonbezirke dienen dem Schutz von Fischen und ihren Laich- oder Überwinterungsplätzen. Daher kann die Fischereibehörde dort die fischereiliche Nutzung und somit das Angeln zeitweise oder dauerhaft einschränken oder ganz verbieten.