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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1527

Was ist nach Sächsischer Fischereiverordnung beim Fischfang verboten?

Adie Verwendung eines Blinkers
Bdas Betreten des Ufers
CAusübung des Fischfangs als Wettbewerb · richtig
Warum · KI-ErklärungNach dem sächsischen Fischereirecht ist die Ausübung des Fischfangs in Form von Wettbewerben wie Preisfischen grundsätzlich verboten, da Fische nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder als Trophäen genutzt werden dürfen. Die Verwendung von Kunstködern wie Blinkern sowie das Betreten des Ufers im Rahmen des Fischereirechts sind hingegen erlaubt.