Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1516
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1516

Sind Fische in Teichen im Sinne des Strafrechts als herrenlos anzusehen?

Aja, wenn die Gewässer nicht eingezäunt sind
Bja, sofern sich an Gewässer keine Hinweisschilder auf Privatbesitz befinden
Cnein, für sie gilt ohne Erlaubnis des Besitzers kein Aneignungsrecht · richtig
Warum · KI-ErklärungFische in künstlich angelegten Teichen oder geschlossenen Gewässern stehen im Eigentum des Teichbesitzers und sind daher nicht herrenlos. Eine Aneignung ohne dessen Erlaubnis ist verboten und erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls. Eine Umzäunung oder Beschilderung des Gewässers ist dafür rechtlich nicht erforderlich.