Sind Fische in Teichen im Sinne des Strafrechts als herrenlos anzusehen?
Warum · KI-ErklärungFische in künstlich angelegten Teichen oder geschlossenen Gewässern stehen im Eigentum des Teichbesitzers und sind daher nicht herrenlos. Eine Aneignung ohne dessen Erlaubnis ist verboten und erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls. Eine Umzäunung oder Beschilderung des Gewässers ist dafür rechtlich nicht erforderlich.