Was ist gemäß Sächsischer Fischereiverordnung beim Fischfang verboten?
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung lebender Köderfische sowie betäubender Mittel verstößt gegen das Tierschutz- und Fischereirecht und ist in Sachsen ausdrücklich untersagt. Das Angeln in Gruppen oder mit zwei Friedfischangeln ist dir hingegen grundsätzlich erlaubt.