Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1526
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1526

Was ist gemäß Sächsischer Fischereiverordnung beim Fischfang verboten?

Ain Gruppen mit mehr als vier Personen an das Wasser zu gehen
Blebende Köderfische und betäubende Mittel zu verwenden · richtig
Cmehr als eine Friedfischangel zu verwenden
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung lebender Köderfische sowie betäubender Mittel verstößt gegen das Tierschutz- und Fischereirecht und ist in Sachsen ausdrücklich untersagt. Das Angeln in Gruppen oder mit zwei Friedfischangeln ist dir hingegen grundsätzlich erlaubt.