Was gehört alles zu den „Fischen“ im Sinne des Sächsischen Fischereigesetzes?
Warum · KI-ErklärungDas Sächsische Fischereigesetz fasst den Begriff Fische rechtlich sehr weit. Neben den eigentlichen Fischen und ihrem Laich zählen dazu auch Neunaugen samt Larven sowie Zehnfußkrebse und Muscheln. Amphibien oder allgemeine Fischnährtiere gehören hingegen rechtlich nicht dazu.