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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1522

Was gehört alles zu den „Fischen“ im Sinne des Sächsischen Fischereigesetzes?

AFische, deren Laich und alle aquatisch lebenden Amphibien und deren Larven
BFische, deren Laich, Neunaugen und deren Larven, Zehnfußkrebse und Muscheln · richtig
CFische und Fischnährtiere
Warum · KI-ErklärungDas Sächsische Fischereigesetz fasst den Begriff Fische rechtlich sehr weit. Neben den eigentlichen Fischen und ihrem Laich zählen dazu auch Neunaugen samt Larven sowie Zehnfußkrebse und Muscheln. Amphibien oder allgemeine Fischnährtiere gehören hingegen rechtlich nicht dazu.