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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1532

Sind Fischereiaufseher berechtigt, Personen vorübergehend vom Ort zu verweisen?

Aja, wenn dies zur Unterbindung von Zuwiderhandlungen gegen Fischereivorschriften erforderlich ist · richtig
Bnein, dies ist nur durch eine polizeiliche Anordnung möglich
Cja, aber nur an Privatgewässern
Warum · KI-ErklärungFischereiaufseher haben polizeiliche Befugnisse, um die Einhaltung der Fischereigesetze am Gewässer zu überwachen. Sie dürfen dich daher vorübergehend vom Ort verweisen, wenn das nötig ist, um Verstöße gegen die Vorschriften direkt zu verhindern oder zu beenden.