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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1455

Bezieht sich das Tierschutzgesetz auch auf Fische?

Anein, es bezieht sich nur auf Säugetiere, denen nicht ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder Schäden zugefügt werden darf
Bnein, im Wasser lebende Organismen sind davon nicht betroffen, sie werden vom Wasserhaushaltsgesetz erfasst
Cja, auch Fischen darf nicht ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder Schäden zugefügt werden · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Tierschutzgesetz schützt das Leben und Wohlbefinden aller Tiere als Mitgeschöpfe, weshalb es uneingeschränkt auch für Fische gilt. Du darfst ihnen daher niemals ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Als Angler musst du diesen Grundsatz stets beachten, beispielsweise beim waidgerechten Fang und der schonenden Behandlung.