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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1460

Darf ein Teichbesitzer oder Teichpächter einem Angler den Fischfang mit der Handangel erlauben, wenn dieser keinen gültigen Fischereischein besitzt?

Anein, außer er hat eine bewirtschaftete Anlage bei der Fischereibehörde angemeldet · richtig
Bja, wenn es sich um ein künstliches Gewässer handelt
Cja, wenn er sich verpflichtet einen Lehrgang mit Prüfung zu absolvieren
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt grundsätzlich die Fischereischeinpflicht, sodass auch an privaten Teichen niemand ohne gültigen Schein angeln darf. Eine Ausnahme besteht nur an gewerblich bewirtschafteten Anlagen wie Angelteichen, sofern diese ordnungsgemäß bei der Fischereibehörde gemeldet sind. Nur unter dieser Voraussetzung darf der Betreiber Personen ohne Fischereischein das Angeln gestatten.