Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 1458
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1458

Gelten für den Eigentümer oder Pächter eines Gewässers die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Mindestmaße für sein Gewässer ?

Aja, die Bestimmungen dürfen jedoch nur strenger gefaßt werden, d.h. der Fischereiausübungsberechtigte kann das Mindestmaß erhöhen · richtig
Bnein, es ist ihm freigestellt ein bestimmtes Maß festzulegen
Cja, es handelt sich um ein allgemeingültiges und unveränderliches Maß
Warum · KI-ErklärungDie gesetzlichen Mindestmaße stellen einen Mindestschutz für die Fische dar und gelten für alle Gewässer. Als Eigentümer oder Pächter darfst du diese Vorgaben nicht unterschreiten. Du hast jedoch das Recht, im Sinne des Fischschutzes strengere Regeln festzulegen und die Maße für dein Gewässer zu erhöhen.