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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1454

Besteht in Sachsen zur Ausübung des Fischfangs grundsätzlich eine Fischereischeinpflicht?

Anein, nur Berufsfischer benötigen einen Fischereischein
Bja, der Fischereischein ist gemäß § 20 SächsFischG erforderlich · richtig
Cnein, nur Angler benötigen einen Fischereischein
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen gilt grundsätzlich für jeden, der den Fischfang ausüben möchte, die Fischereischeinpflicht. Diese gesetzliche Regelung unterscheidet nicht zwischen Anglern und Berufsfischern, sondern betrifft alle Personen gleichermaßen. Du musst deinen gültigen Fischereischein daher bei der Fischereiausübung stets mitführen.