Start / Sachsen /Gesetzeskunde / Frage 911
Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 911

Darf ein Fischer auf Grund des Fischereirechts dem Gewässer Lurche entnehmen?

Aja
Bnein · richtig
Cnur in vereinseigenen Gewässern
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht umfasst ausschließlich das Recht, Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln zu hegen und zu fangen. Lurche gehören nicht zu diesen Tieren und fallen zudem unter den allgemeinen und besonderen Schutz des Naturschutzrechts. Daher darfst du Lurche dem Gewässer keinesfalls entnehmen.