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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 927

Welches Mindestalter schreibt das Fischereigesetz des Freistaates Sachsen für die Erteilung eines Jugendfischereischeines vor?

A8 Jahre
B9 Jahre · richtig
C12 Jahre
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen kannst du den Jugendfischereischein ab einem Alter von 9 Jahren erhalten. Er gilt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und berechtigt dich dazu, in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu angeln.