Dürfen ganzjährig geschonte Fische, die aus anderen Bundesländern stammen, in Sachsen ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen dürfen ganzjährig geschonte Fischarten grundsätzlich nicht ausgesetzt werden, selbst wenn sie aus anderen Bundesländern stammen. Dies dient dem Schutz der heimischen Bestände und der Gewässerökologie. Es gibt dafür auch keine Ausnahmen für stehende Gewässer.