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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 936

Dürfen ganzjährig geschonte Fische, die aus anderen Bundesländern stammen, in Sachsen ausgesetzt werden?

Anur in stehende Gewässer ohne Zu-und Abfluss
Bja
Cnein · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Sachsen dürfen ganzjährig geschonte Fischarten grundsätzlich nicht ausgesetzt werden, selbst wenn sie aus anderen Bundesländern stammen. Dies dient dem Schutz der heimischen Bestände und der Gewässerökologie. Es gibt dafür auch keine Ausnahmen für stehende Gewässer.