Wo sind die besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten namentlich aufgeführt?
Warum · KI-ErklärungDie Bundesartenschutzverordnung listet die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in ihrer Anlage konkret mit ihren wissenschaftlichen und deutschen Namen auf. Das Bundesnaturschutzgesetz legt dafür lediglich den rechtlichen Rahmen fest, nennt die Arten aber nicht einzeln. Das Tierschutzgesetz regelt wiederum den allgemeinen Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren, enthält jedoch keine solchen Artenlisten.