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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 910

Wo sind die besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten namentlich aufgeführt?

Aim Bundesnaturschutzgesetz
Bin der Bundesartenschutzverordnung · richtig
Cim Tierschutzgesetz
Warum · KI-ErklärungDie Bundesartenschutzverordnung listet die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in ihrer Anlage konkret mit ihren wissenschaftlichen und deutschen Namen auf. Das Bundesnaturschutzgesetz legt dafür lediglich den rechtlichen Rahmen fest, nennt die Arten aber nicht einzeln. Das Tierschutzgesetz regelt wiederum den allgemeinen Schutz des Lebens und Wohlbefindens von Tieren, enthält jedoch keine solchen Artenlisten.