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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.57

Was sind nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz Eingriffe in Natur und Landschaft, die genehmigt werden müssen?

AAngeln, Fischbesatz
Bder Ausbau von Gewässern, das Errichten von Anlegestellen für Wasserfahrzeuge und anderer schwimmender Anlagen · richtig
CLand- und Forstwirtschaft
Warum · KI-ErklärungBauliche Maßnahmen wie der Ausbau von Gewässern oder das Errichten von Bootsanlegestellen verändern die Gestalt und Funktion von Gewässern dauerhaft, weshalb sie als Eingriffe einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Eine ordnungsgemäße Fischerei, Landwirtschaft oder Forstwirtschaft gilt dagegen im Regelfall nicht als genehmigungspflichtiger Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes.