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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.55

Sie wollen sich im Frühjahr an einem See einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Schilfbestand freischneiden?

ANein, da es sich um ein geschütztes Biotop handelt. · richtig
BJa, da Sie als zur Ausübung der Fischerei Berechtigter das Uferbenutzungsrecht haben.
Cnur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Warum · KI-ErklärungSchilfbestände sind gesetzlich geschützte Biotope und dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dient der Schilfgürtel im Frühjahr vielen Vögeln und Fischen als wichtiger Brut- und Laichplatz, weshalb das Freischneiden verboten ist.