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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.53

Zur Ausübung der Fischerei in Binnengewässern benötigt der Angelfischer

Aseinen Personalausweis und seinen Sportfischerpass.
Beinen auf seinen Namen lautenden Fischerei- und Fischereierlaubnisschein. · richtig
Cseinen Vereinsausweis und die Vereinssatzung.
Warum · KI-ErklärungUm in Binnengewässern rechtmäßig zu angeln, musst du den amtlichen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde mitführen. Zusätzlich benötigst du den Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, der dir das Recht zur Fischerei durch den Gewässerinhaber überträgt.