Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.58Ist die fischereiliche Nutzung in Natura 2000-Gebieten zulässig?
ADie fischereiliche Nutzung der Gewässer in Natura 2000-Gebieten ist im bisherigen Umfang im Rahmen bestehender Nutzungsrechte und Pachtverträge grundsätzlich zulässig. Ausnahmen können in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung festgelegt werden. · richtig
BNein, in Natura 2000-Gebieten ist die fischereiliche Nutzung grundsätzlich verboten.
CDie fischereiliche Nutzung ist in Natura 2000-Gebieten nur an gekennzeichneten Plätzen zulässig.
Warum · KI-ErklärungIn Natura 2000-Gebieten gilt für bestehende Fischereirechte und Pachtverträge grundsätzlich ein Bestandsschutz, sodass du dort im bisherigen Rahmen weiter angeln darfst. Die jeweilige Schutzgebietsverordnung kann jedoch im Einzelfall spezielle Einschränkungen oder Verbote festlegen, um bestimmte Schutzziele zu erreichen.