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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.51

Bei Kontrollen am Fischwasser weist sich der Fischereiaufseher durch

Aseinen Personalausweis aus.
Bseinen Dienstausweis aus. · richtig
Cseinen Vereinsausweis aus.
Warum · KI-ErklärungFischereiaufseher nehmen eine behördlich übertragene Kontrollfunktion wahr und müssen sich daher mit ihrem amtlichen Dienstausweis legitimieren. Ein einfacher Personalausweis oder Vereinsausweis reicht nicht aus, um die besonderen Befugnisse zur Gewässeraufsicht nachzuweisen.