Sie wollen sich im Frühjahr an einem Fluss einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Weiden-Ufergehölz freischneiden?
Warum · KI-ErklärungIn der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz, um brütende Vögel und andere Wildtiere zu schützen. Aus diesem Grund ist das Abschneiden von Ufergehölzen in der freien Landschaft während dieses Zeitraums generell verboten. Auch dein Uferbenutzungsrecht als Angler hebt diesen Naturschutz nicht auf.