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Fischerprüfung Saarland · Gesetzeskunde · Frage 4.56

Sie wollen sich im Frühjahr an einem Fluss einen Angelplatz schaffen. Dürfen Sie zu diesem Zweck im April eine Schneise im Weiden-Ufergehölz freischneiden?

AJa, da Sie als zur Ausübung der Fischerei Berechtigter das Uferbenutzungsrecht haben.
BNein, da es in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. in der freien Landschaft verboten ist, Hecken und sonstige Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. · richtig
Cnur außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Warum · KI-ErklärungIn der Zeit vom 1. März bis zum 30. September gilt ein gesetzlicher Bestandsschutz, um brütende Vögel und andere Wildtiere zu schützen. Aus diesem Grund ist das Abschneiden von Ufergehölzen in der freien Landschaft während dieses Zeitraums generell verboten. Auch dein Uferbenutzungsrecht als Angler hebt diesen Naturschutz nicht auf.