Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 96

Darf die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden?

ANein, nur von Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer
BNein, ausschließlich durch Personen, die den Bedienungsschein besitzen · richtig
CJa, wenn ein Fischereierlaubnisschein für das zu befischene Gewässer vorliegt
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt erhebliche Gefahren für Mensch und Tier und ist daher streng reglementiert. Du darfst sie nur ausüben, wenn du eine entsprechende Fachausbildung absolviert hast und den offiziellen Bedienungsschein besitzt. Ein einfacher Fischereierlaubnisschein oder ein Fischereirecht am Gewässer reicht dafür keinesfalls aus.