Was gilt NICHT als eingefriedetes Grundstück im Sinne des Fischereirechts?
Warum · KI-ErklärungEingezäunte Viehweiden gelten im Fischereirecht nicht als eingefriedete Grundstücke, da solche Zäune primär dem Einhegen von Tieren dienen und nicht dem generellen Ausschluss von Personen. Ein eingefriedetes Grundstück erfordert eine feste Abgrenzung, die den Zutritt von Menschen spürbar erschwert oder erkennbar abwehren soll. Viehweiden darfst du daher zum Zweck der Fischereiausübung in der Regel betreten.