Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 95

Welche Ausweise sind zur Ausübung des Fischfangs in Binnengewässern gesetzlich vorgeschrieben?

ADie Vereinsordnung und der Sportfischerpass
BDer Personalausweis und der Mitgliederausweis
CDer Fischereischein und der Fischereierlaubsnisschein · richtig
Warum · KI-ErklärungUm an einem Binnengewässer rechtmäßig zu angeln, benötigst du den staatlichen Fischereischein als Nachweis deiner Sachkunde. Zusätzlich brauchst du den Fischereierlaubnisschein, also die Gewässerkarte, die dir das Angeln am konkreten Gewässer durch den Fischereiberechtigten oder Pächter gestattet. Vereinsinterne Dokumente oder der Personalausweis allein genügen dem Landesfischereigesetz nicht.