Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 90

Wie schützt das Landesfischereigesetz den Fischereiberechtigten an ablassbaren Gewässern?

ADer zum Ablassen Berechtigte ist verpflichtet, die Fische zu bergen
BDer zum Ablassen Berechtigte muss das Ablassen in der Regel zehn Tage vorher schriftlich anzeigen · richtig
CDas Ablassen muss durch die Obere Fischereibehörde genehmigt werden
Warum · KI-ErklärungDurch die rechtzeitige schriftliche Anzeige erhältst du als Fischereiberechtigter die Möglichkeit, deine Fische vor dem Trockenfallen rechtzeitig und sachgerecht zu bergen. So schützt das Gesetz den Fischbestand und bewahrt dich vor wirtschaftlichen Verlusten.