Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 98

Ist der Fischfang an Fischwegen erlaubt?

AJa
BNein, in keinem Fall · richtig
CJa, mit Genehmigung der Kreisverwaltung
Warum · KI-ErklärungFischwege dienen dem ungehinderten Aufstieg und der Wanderung der Fische, weshalb sie dort besonders geschützt werden müssen. Der Fischfang ist in und an diesen Aufstiegshilfen gesetzlich streng verboten, um die Tiere nicht beim Überwinden von Hindernissen zu stören. Es gibt für dieses Fangverbot keinerlei Ausnahmen oder behördliche Genehmigungen.