Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 93

In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Fischereierlaubnisschein erforderlich?

AWenn der Ausübende nicht selbst Fischereiberechtigter oder Pächter ist · richtig
BWenn während der Schonzeit gefischt werden soll
CWenn der Ausübende keine Fischerprüfung hat
Warum · KI-ErklärungWenn du an einem Gewässer angeln möchtest, an dem du weder das Fischereirecht besitzt noch Pächter bist, benötigst du die Zustimmung des Berechtigten. Diese Erlaubnis wird dir in Form des Fischereierlaubnisscheins erteilt. Er berechtigt dich dazu, in dem fremden Gewässer die Fischerei auszuüben.