Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 63

Welche Mindestdauer müssen Fischereipachtverträge in Rheinland-Pfalz in der Regel haben?

A10 Jahre
B12 Jahre · richtig
C14 Jahre
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz beträgt die gesetzliche Mindestpachtzeit für Fischereipachtverträge in der Regel 12 Jahre. Diese lange Laufzeit soll eine nachhaltige Bewirtschaftung und Hege der Fischbestände durch den Pächter sicherstellen.