Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 65

Wo ist das Hältern von Fischen in Setzkeschern nach der Landesfischereiordnung erlaubt?

AIn allen offenen und geschlossenen Gewässertn
BNur in geschlossenen Gewässern
CIn allen Gewässern, mit Ausnahme von Gewässern mt Schiffsverkehr, wenn das Wohlbefinden der Fische nicht beeinträchtigt wird · richtig
Warum · KI-ErklärungDu darfst Setzkäscher grundsätzlich in allen Gewässern nutzen, solange das Wohlbefinden der Fische gewahrt bleibt. Ausgenommen sind jedoch Gewässer mit Schiffsverkehr, da Wellenschlag und Strömungen durch Schiffe die gefangenen Fische verletzen oder stark belasten würden.