Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 59

Wofür ist ein Fischereischein für den Fischfang mit der Handangel notwendig?

AFür alle Gewässer · richtig
BNür für Fließgewässer
CFür alle Gewässer, mit Ausnahme von künstlich angelegten Fischteichen
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz verlangt das Landesfischereigesetz grundsätzlich für jedes Gewässer einen gültigen Fischereischein, wenn du den Fischfang ausüben möchtest. Es gibt keine Ausnahmen für stehende oder künstlich angelegte Gewässer wie Teiche. Neben dem Fischereischein benötigst du in der Regel zusätzlich die Erlaubnis des jeweiligen Fischereirechtsinhabers.