Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 60

Welche Fische müssen vor dem Schlachten betäubt werden?

ANur Salmoniden
BNur Cyprininden
CAlle Fische, außer Aale und Plattfische · richtig
Warum · KI-ErklärungNach den tierschutzrechtlichen Vorgaben musst du grundsätzlich jeden Fisch vor dem Töten durch einen gezielten Kopfschlag betäuben. Lediglich für Aale und Plattfische gelten anatomisch bedingte Ausnahmen, da sie durch einen schnellen Schnitt zur Durchtrennung der Wirbelsäule oder des Kopfes direkt getötet werden dürfen.