Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 58

Wozu berechtigt das Betretungsrecht nach dem Landesfischereigesetz?

AEingefriedete Grundstücke zu betreten
BBrücken, Wehre, Schleusen zu betreten · richtig
CAm Ufer eine Fischerhütte zu errichten
Warum · KI-ErklärungDas Fischereigesetz erlaubt dir zur Ausübung der Fischerei das Betreten von Ufergrundstücken sowie von Brücken, Wehren und Schleusen. Eingefriedete Grundstücke sind von diesem Recht ausgenommen und das Errichten von Bauten wie Fischerhütten ist dadurch keinesfalls gestattet.