Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 57

Welche der aufgeführten Handlungen ist beim Fischen grundsätzlich verboten?

ADie gleichzeitige Benutzung von 2 Handangeln
BDas Fischen unter Verwendung von Harpunen · richtig
CDas Einbringen toter Köderfische in ein Gewässer
Warum · KI-ErklärungDie Verwendung von Harpunen oder ähnlichen stechenden Geräten ist aus Gründen des Tier- und Artenschutzes beim Fischen grundsätzlich verboten. Das Angeln mit zwei Handangeln sowie der Einsatz toter Köderfische sind hingegen unter Einhaltung der jeweiligen Gewässerordnung übliche und erlaubte Methoden.