Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 56

Wem ist bei der Ausübung des Fischfangs der Fischereischein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen?

APolizeibeamten und Fischereiaufsehern · richtig
BJedem, der den Fischereiausübenden dazu auffordert
CNur dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Kreisverwaltung
Warum · KI-ErklärungPolizeibeamte und amtlich bestellte Fischereiaufseher sind gesetzlich dazu befugt, die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften am Gewässer zu kontrollieren. Du musst deinen Fischereischein daher diesen Kontrollpersonen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Andere Personen oder Passanten haben dieses Kontrollrecht nicht.