Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 54

Wann liegt eine so genannte Koppelfischerei vor?

AAn derselben Gewässerstrecke bestehen mehrere Fischereirechte · richtig
BEin Fischereirecht ist an mehrerer Personen verpachtet
CEin Fischwasser ist vollständig eingefriedet
Warum · KI-ErklärungVon einer Koppelfischerei spricht man, wenn an derselben Gewässerstrecke mehrere eigenständige Fischereirechte nebeneinander existieren. Die verschiedenen Rechteinhaber dürfen dann denselben Gewässerabschnitt gemeinsam befischen. Eine bloße Verpachtung eines einzelnen Rechts an mehrere Personen begründet hingegen keine Koppelfischerei.