Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 51

Wann dürfen nach der Landesfischereiordnung Fische in ein Gewässer ausgesetzt werden?

AWenn möglichst viele exotische Arten zum Besatz vorgesehen sind
BWenn die Zusammensetzung des vorhandenen Fischbestands nicht nachteilig verändert wird · richtig
CWenn sichergestellt wird, dass sich die Artenzahl im Gewässer erhöht
Warum · KI-ErklärungDer Besatz eines Gewässers muss stets dem Schutz des heimischen Ökosystems dienen. Du darfst Fische daher nur einsetzen, wenn das natürliche Gleichgewicht und der bereits vorhandene Fischbestand dadurch nicht beeinträchtigt werden.