Wer kann die in der Landesfischereiordnung festgesetzten Mindestmaße in begründeten Fällen herabsetzen?
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist die Obere Fischereibehörde für Ausnahmegenehmigungen und Abweichungen von der Landesfischereiordnung zuständig. Liegen sachliche Gründe wie hegerische Notwendigkeiten vor, kann sie daher die gesetzlichen Mindestmaße für bestimmte Gewässer herabsetzen.