Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 50

Wer kann die in der Landesfischereiordnung festgesetzten Mindestmaße in begründeten Fällen herabsetzen?

ADie Untere Fischereibehörde
BDie Obere Fischereibehörde · richtig
CDie Landesregierung
Warum · KI-ErklärungIn Rheinland-Pfalz ist die Obere Fischereibehörde für Ausnahmegenehmigungen und Abweichungen von der Landesfischereiordnung zuständig. Liegen sachliche Gründe wie hegerische Notwendigkeiten vor, kann sie daher die gesetzlichen Mindestmaße für bestimmte Gewässer herabsetzen.