Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 49

Welche der aufgeführten Pflichten hat der Fischereiausübende, wenn er Fische unter dem Mindestmaß oder in der Schonzeit gefangen hat?

ADie Fische sind grundsätzlich in dieselbe Gewässerstrecke zurückzusetzen · richtig
BDie gefangenen Fische sind unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle abzuliefern
CDer Fischereischein ist innerhalb der nächsten 14 Tage bei der Gemeinde abzugeben
Warum · KI-ErklärungFische, die während der Schonzeit oder unterhalb des gesetzlichen Mindestmaßes gefangen werden, musst du schonend und unverzüglich in dieselbe Gewässerstrecke zurücksetzen. Diese Regelung dient der Arterhaltung und dem Schutz der Bestände, damit die Tiere heranwachsen und sich mindestens einmal fortpflanzen können. Eine Abgabe bei Behörden oder der Entzug des Fischereischeins ist in diesem Fall gesetzlich nicht vorgesehen.