In welcher Zuständigkeit liegt die Fischereigesetzgebung für Binnengewässer?
Warum · KI-ErklärungIn Deutschland ist das Fischereirecht für Binnengewässer Ländersache und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Kommunen. Die Landtage der einzelnen Bundesländer beschließen daher jeweils eigene Landesfischereigesetze. Aus diesem Grund gilt für dich in Rheinland-Pfalz das Landesfischereigesetz, das vom dortigen Landtag verabschiedet wurde.