Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 24

In welcher Zuständigkeit liegt die Fischereigesetzgebung für Binnengewässer?

ADes Bundestages
BDer Kommunalverwaltung
CDer Landtage · richtig
Warum · KI-ErklärungIn Deutschland ist das Fischereirecht für Binnengewässer Ländersache und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Kommunen. Die Landtage der einzelnen Bundesländer beschließen daher jeweils eigene Landesfischereigesetze. Aus diesem Grund gilt für dich in Rheinland-Pfalz das Landesfischereigesetz, das vom dortigen Landtag verabschiedet wurde.