Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 23

Ist der Erlaubnisscheininhaber berechtigt, selbstständig Besatzmaßnahmen durchzuführen?

AJa, denn er darf den Fisch ja auch angeln
BNein, das steht nur dem Fischereiberechtigtem zu · richtig
CFische darf jeder aussetzen
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber eines Erlaubnisscheins darfst du an dem Gewässer lediglich den Fischfang ausüben. Die Hege und damit auch Besatzmaßnahmen sind gesetzlich allein dem Fischereiberechtigten oder Fischereipächter vorbehalten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fischbestand fachgerecht und im Einklang mit dem Gewässerökosystem bewirtschaftet wird.