Ist der Erlaubnisscheininhaber berechtigt, selbstständig Besatzmaßnahmen durchzuführen?
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber eines Erlaubnisscheins darfst du an dem Gewässer lediglich den Fischfang ausüben. Die Hege und damit auch Besatzmaßnahmen sind gesetzlich allein dem Fischereiberechtigten oder Fischereipächter vorbehalten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Fischbestand fachgerecht und im Einklang mit dem Gewässerökosystem bewirtschaftet wird.