Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1008

Welches gesetzliche Mindestmaß hat der Zander in den Binnengewässern M-V ?

A40 cm
B45 cm · richtig
C50 cm
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Zander ein gesetzliches Mindestmaß von 45 cm. Fängst du einen kleineren Zander, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit die Bestände geschützt werden.