Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1006

Welches gesetzliche Mindestmaß hat die Schleie in den Binnengewässern M-V ?

A25 cm · richtig
B30 cm
C35 cm
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gilt für die Schleie ein gesetzliches Mindestmaß von 25 cm. Fängst du eine Schleie, die kleiner als dieses Maß ist, musst du sie schonend zurücksetzen, damit der Bestand geschützt wird.