Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1005

Welches gesetzliche Mindestmaß hat der Rapfen in den Binnengewässern M-V ?

A25 cm
B30 cm
C35 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Rapfen ein gesetzliches Mindestmaß von 35 cm. Fängst du einen kleineren Rapfen, musst du ihn schonend zurücksetzen, damit er mindestens einmal ablaichen kann.