Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 1003

Welches gesetzliche Mindestmaß hat der Lachs in den Binnengewässern M-V ?

A50 cm
B55 cm
C60 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Lachs ein gesetzliches Mindestmaß von 60 cm. Kleinere Fische musst du schonend zurücksetzen, damit sie vor dem Fang mindestens einmal ablaichen können.