Der Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen ... rechtskräftig verurteilt worden sind ?
WarumDer Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen Verstößen gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurden. Diese Vorschriften stehen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei und dem Schutz der Gewässer und Fischbestände. Eine Verurteilung in diesen Bereichen lässt darauf schließen, dass die Person nicht geeignet ist, die Fischerei verantwortungsvoll auszuüben.