Fischerprüfung Brandenburg · Einschlägige Rechtsvorschriften · Frage 515

Der Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen ... rechtskräftig verurteilt worden sind ?

AVerstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften · richtig
BVersicherungsbetrug
CGeschwindigkeitsüberschreit ung mit dem PKW
WarumDer Fischereischein kann Personen versagt werden, die wegen Verstößen gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften rechtskräftig verurteilt wurden. Diese Vorschriften stehen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung der Fischerei und dem Schutz der Gewässer und Fischbestände. Eine Verurteilung in diesen Bereichen lässt darauf schließen, dass die Person nicht geeignet ist, die Fischerei verantwortungsvoll auszuüben.